Wohnungsübergabe

 Objektbegehung mit dem Sachverständigen
 

Sofortige Schadensfeststellung
 Ausfertigung eines Übergabeprotokolls
 

Zusätzliche Dokumentation mit Fotos

 

Preis : 589,00 € (inkl. MwSt.)

 

Zu Beginn des Mietverhältnisses treffen Mieter und Vermieter in der Regel zur Übergabe der Wohnung zusammen. Der Mieter hat in der Regel schon die Strapazen des Auszugs aus seiner alten Wohnung hinter sich und möchte so schnell wie möglich einziehen. Diese Umstände bringen es oft mit sich, dass Mieter die Übergabe der Wohnung möglichst schnell hinter sich bringen wollen und diese nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit vornehmen. Dies geschieht auch deshalb, weil sich viele Mieter der nicht unerheblichen Bedeutung, die der Übergabe der Wohnung zukommt, nicht bewusst sind. Bei der Übergabe werden oft die Weichen dafür gestellt, ob Ansprüche bestehen bzw. wem später Rechte zustehen, wenn sich z.B. Mängel zeigen. Sich mit mir für die Übergabe ausreichend Zeit zu nehmen, zahlt sich daher aus.

Sie riskieren nicht die hinterlegte Mietkaution und werden so nicht zu unnötigen Schönheitsreparaturen aufgefordert.

Das spart Stress und Kosten.

 

 

Preis :

Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung sowie einen Bericht durch einen qualifizierten Bausachverständigen.

Meine Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Wohnungen mit einer Wohnfläche von max. 130 m². Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. 

 

Sonderleistungen: 

Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

Leistung : Preis (inkl. MwSt)

 

 
   
Stundensatz, je Std.  179,00 €
Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.   1,17 €

Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

 5 %

 

Erforderliche Informationen :

Folgende Unterlagen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum

Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:

 

• Pläne zum Objekt (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
• Ältere Wohn- und Nutzflächenberechnung (falls vorhanden)